Annalena Baerbock war in der Ampel-Regierung von 2021 bis 2025 als deutsche Außenministerin tätig. Jetzt folgt das nächste Kapitel: Am Montag, dem 02. Juni 2025, wurde sie zur Präsidentin der UN-Vollversammlung gewählt. Das bedeutet, dass sie jetzt für ein Jahr den Vorsitz der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York innehat und damit das zweitwichtigste Amt bei der UN bekleidet.
Baerbocks Aufgabe wird es dabei sein, alle 193 Mitgliedsstaaten zu vertreten, die Generalversammlung zu leiten, dabei entsprechende Themen zu setzen – und im besten Fall breite Mehrheiten zu organisieren. Die Versammlung gilt dabei als Stimmungsbarometer der Weltöffentlichkeit und gewinnt zunehmend an Sichtbarkeit und Bedeutung. Doch wie viel Gehalt wird Annalena Baerbock für ihren neuen Job bekommen?

Gehalt von Annalena Baerbock ist offen einsehbar
Tatsächlich sind diese Zahlen gut nachzuvollziehen, da ihr Gehalt nicht von der UN gezahlt wird, sondern weiterhin von Deutschland. Ihr Posten gilt nach Angaben des Auswärtigen Amtes als Leitung einer großen deutschen Auslandsvertretung. Und als solche gehört sie zur Besoldungsgruppe B9. Annalena Baerbocks Gehalt dürfte sich ab September, wenn sie ihr neues Amt antritt, also auf 13.000 Euro brutto pro Monat belaufen. Dass das Heimatland die Kosten trägt und nicht der UN-Haushalt, ist im Übrigen üblich. Das bedeutet für Baerbock im Umkehrschluss auch, dass sie weiterhin unter die Regelung deutscher Diplomaten fällt.
Als Vorsitzende der UN-Vollversammlung verdient die deutsche Politikerin weniger als zuvor in ihrem Amt als Außenministerin. Dort setzte sich ihr Gehalt aus mehreren Komponenten zusammen. Allein das Amtsgehalt lag bei 15.500 Euro. Dazu kam eine pauschale Aufwandsentschädigung von circa 310 Euro und ein Ortszuschlag von etwa 1100 Euro pro Monat. Da Baerbock parallel noch Bundestagsabgeordnete war, bezog sie auch darüber noch Gehalt beziehungsweise Entschädigungszahlungen, wie es dort heißt, allerdings mit Kürzungen. Laut „Focus“ ergab sich auf diese Weise zuletzt eine monatliche Gesamtsumme von mehr als 25.000 Euro.