Es gibt neue Pläne von Seiten der Ampel-Regierung. Diesmal betroffen sind die Steuerklassen, in die jeder einzelne Steuerzahler in Deutschland eingeteilt wird. Im Zusammenhang mit einer geplanten Steuerreform soll hier eine Vereinfachung stattfinden und von den sechs existierenden Steuerklassen sollen zwei, in die Verheiratete eingeteilt sind, zukünftig wegfallen. Im Einzelnen betrifft das die Steuerklassen 3 und 5. Laut Informationen aus dem Bundesfinanzministerium will der zuständige Minister Christian Lindner in Kürze ein Gesetzespaket vorlegen, das die steuerliche Festlegung neu regeln soll.
Überraschend kommt das allerdings nicht, denn diese Maßnahme ist bereits seit dem Koalitionsvertrag der Ampelparteien, SPD, Grüne und FDP, so vereinbart worden. Wörtlich heißt es da: „Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden.“ Im etwas holprigen Amtsdeutsch heißt es dann, dass im Zuge einer „verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung“ die Steuerklassen 3 und 5 in die Klasse 4 überführt werden wird.
In der Folge soll das dann einfacher und unbürokratischer anwendbar sein und etwas fairere Verhältnisse schaffen. In den betreffenden Steuerklassen sind ausschließlich Ehepaare und eingetragene Lebenspartner veranlagt, denn die sind als Einzige in der Lage, sich die Steuerklasse frei aussuchen zu dürfen. Aktuell bestehen die Kombinationen 3/5 und 4/4. Der Mehrverdienende trägt so eine verhältnismäßig niedrigere Steuerlast und wählt die Klasse 3 während der finanzschwächere Part die teurere Klasse 5 erhält.
Steuerklassen 3 und 5 sollen künftig abgeschafft werden
Am Monatsende ergibt das einen deutlicher Vorteil für das Ehepaar. Im Fall „4/4“ sind beide gleich veranlagt. Das ist bislang immer dann ratsam, wenn ähnlich hoch verdient wird. Allerdings wird, wie auch sonst im Leben „am Schluss abgerechnet“, und da kann man sich über die Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres einiges an Geld wieder zurückholen, insbesondere dann, wenn man bei der Steuerklassenwahl keine optimale Entscheidung getroffen hat.
In der Steuerklasse 4 hingegen existiert dann das Faktorverfahren. Die einbehaltene Lohnsteuer soll dann um einen Faktor gemindert werden können, den das Finanzamt auf Basis der zu erwartenden Lohnsteuer, kalkuliert. Die Idee hinter dem Aufwand liegt darin begründet, dass es insbesondere bei der 3/5-Kombination immer wieder zu höheren Steuernachzahlungen kommt, die den Steuerzahler nach Einreichen der Einkommensteuererklärung hart treffen können. Mit der neuen Regelung soll ein Mittel geschaffen werden, das am Ende des Jahres die abgeführte Lohnsteuer deutlich näher an der fälligen Summe liegt als bislang.
In einem Beispiel durch einen Gehaltsrechner kann das wie folgt erläutert werden: Der erste Partner verdient ein Bruttogehalt von 4.000 Euro, während der andere Ehepartner 2.000 Euro brutto macht. Bleibt bei einer 3/5 Teilung ein Netto von 4.095 Euro übrig, während es bei einer 4/4er Aufteilung 4.029 Netto mit dem Faktor 0,957 sind. Wann das Ganze nun schlussendlich kommt, steht aktuell noch in den Sternen, denn bislang handelt es sich nur um eine Absichtserklärung. Im üblichen Rahmen des deutschen bürokratischen Tempos, könnte das allerdings noch eine ganze Weile dauern.