Die Ampel-Regierung diskutiert momentan über die Änderung eines Gesetzes. Hintergrund ist die aktuelle Situation rund um die Afd. In den vergangenen Wochen konnte die Partei immer mehr Erfolge erzielen. Auch die Umfragewerte zeichnen ein klares Bild, denn die Afd liegt zumeist nicht nur auf den zweiten Platz, sie überzeugt sogar an der Spitze.
Allerdings wurden kürzlich auch Enthüllungen des Recherchezentrums „Correctiv“ veröffentlicht. Die Journalisten deckten ein angeblich geheimes Treffen einiger Politiker und Rechtsextremisten auf. Darunter auch Mitglieder der Afd. Die Beteiligten sollen über die systematische Abschiebung ausländischer Bürgerinnen und Bürger beraten haben. Deshalb gingen in den letzten Tagen Tausende Menschen auf die Straßen und demonstrierten. Diese Enthüllungen überschatten momentan den Erfolg der Partei.
Ampel-Regierung will wegen der Afd ein Gesetz verschärfen
Vertreter der SPD- und FDP-Fraktion erklärten nun in einem Interview, dass man das Verfassungsgericht besser schützen wolle. "Schon vermeintlich unproblematische Änderungen ermöglichen eine Blockade: etwa die Vorgabe, alle Anträge nach Eingangsdatum abzuarbeiten. Oder die Vorgabe, alle Entscheidungen ausführlich zu begründen. Das kann dazu führen, dass das Verfassungsgericht nicht mehr dazu kommt, verfassungswidrige Gesetze aufzuheben“, erklärte Johannes Fechner von der SPD. In Polen habe man gesehen, dass das Verfassungsgericht leicht lahmgelegt werden konnte.
Im Hinblick auf eine mögliche Machtübernahme durch Parteien wie der Afd will die Ampel-Regierung nun vorsorgen. „Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden. Daraus sollten wir eine Zweidrittel-Mehrheit machen“, heißt es weiter. Demnach würde eine einfache Mehrheit künftig nicht mehr genügen, um die Gesetze für das Bundesverfassungsgericht zu ändern. Zudem sollen bestimmte Strukturen des Gerichts im Grundgesetz verankert werden.
Dazu zählen zum Beispiel „die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate, die Festschreibung der zwölfjährigen Amtszeit von Richtern und die Festlegung, dass das Gericht über seine Geschäftsverteilung und seine Arbeitsweise selbst entscheiden kann“, erklärte FDP-Politiker Stephan Thomae. Um diesen Plan durchzusetzen, bedarf es allerdings auch der Zustimmung der CDU und der CSU, um die sich die Ampel-Regierung noch bemühen muss.