Netflix hat es vorgemacht und alle anderen Plattformen wie Amazon und Disney ziehen in der ein oder anderen Form nach. Unisono wollen alle mehr Geld. Allerdings findet die Preiserhöhung durch die Hintertür statt. Die Methode ist einfach. Genau wie bei den allermeisten Fernsehsendern möchte man sich ein fettes Zubrot verdienen, in dem man das in das Programm, also die Filme, die auf den Streaming-Sendern zu sehen sind, mit ordentlich Werbung garniert. Das war für viele einer der Hauptgründe, weshalb sich die Menschen zu einer Mitgliedschaft bei Netflix, Amazon Prime und Co. entschieden haben.
Man konnte werbefrei das Filmangebot genießen. Und dafür hat man eben den fälligen Mitgliedsbeitrag entrichtet. Den Vorständen sind diese Einkünfte aber nicht hoch genug. Im Standard-Abo, dass bislang alle Kunden besitzen, sollen so bei Amazon ab dem 5. Februar 2024 Werbe-Einspieler zu sehen sein. Zu Anfang des Films und auch mittendrin müssen sich die Zuschauer dann mit Werbeclips berieseln lassen. Amazon bietet auch gleich eine Lösung aus den lästigen Werbeangriffen. Wer nämlich 2,99 Euro zusätzlich zu seinen normalen Mitgliedsbeiträgen blecht, pro Monat selbstverständlich, soll davon verschont bleiben.
Einführung von Werbung auf Amazon Prime steht in der Kritik
Das war bei Vertragsabschluss allerdings nicht so vereinbart und ist jetzt Grund genug für die Stiftung Warentest gewesen, sich diese Machenschaften mal genauer anzuschauen. Man sieht in den Handlungen von Amazon ein grundsätzliches Problem, denn die 2,99 Euro sind nicht einfach nur die Gebühr zur Vermeidung der Werbung, sondern eine effektive Erhöhung des Amazon-Prime-Abos. Somit sei die Herangehensweise "rechtswidrig". Amazon selbst sieht das naturgemäß anders und schreibt auszugsweise in der Kundenmail: „(…) der aktuelle Preis deiner Prime-Mitgliedschaft wird sich nicht ändern.“
Zu solchen Vorgängen gab es in Deutschland bereits Urteile des Bundesgerichtshofes, welche besagen, dass Preiserhöhungen ohne vorherige Zustimmung des Kunden nicht durchgesetzt werden dürfen. In diesem Fall liegt zur Einblendung von Werbung, für die Amazon andererseits gleichfalls verdient, vom Prime-Mitglied keine Genehmigung vor. Die Stiftung Warentest rät allen, die sich an dieser Geldmacherei stören und nicht bereit sind, einen Extrabeitrag zu bezahlen, eine sogenannte Unterlassung zu fordern. Einen entsprechenden Musterbrief stellt die Stiftung Warentest kostenlos als Download zur Verfügung.
Stiftung Warentest rät zur Unterlassungsforderung
Amazon weist mit Entschiedenheit alle Unterlassungsforderungen zurück und somit bleibt wohl nur der Weg der Klage gegen diese Machenschaften. Bekannt ist bereits ein Kläger, der dagegen gerichtlich vorgeht und dieses Urteil könnte man zunächst abwarten. Auch die Verbraucherschutzverbände sind alarmiert und wollen ihrerseits klagen. Damit wäre schon ein ganz anderes Gewicht erreicht für den Druck, der auf Amazon lasten wird. Andererseits steht dem Handelsriesen auch die einzelne Kündigung der Kunden zu, die auf diese Unterlassung bestehen sollten. Rechtmäßig oder nicht – es ist insgesamt eine Zumutung, den zahlenden Kunden mit der freevee-Werbung bei zukünftig allen Inhalten zu stören.