Alle Ermittlungen eingestellt: Till Lindemann reagiert auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Nach den heftigen Vorwürfen der letzten Wochen wurden nun alle Ermittlungen gegen den Rammstein-Leader eingestellt.

29.08.2023, 21:15 Uhr
Alle Ermittlungen eingestellt: Till Lindemann reagiert auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft
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Im Mai wurden die ersten Stimmen gegen den Rammstein-Leader Till Lindemann laut. Seitdem häuften sich die Anschuldigungen, in denen es unter anderem um sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch ging.

Die Frauen sprachen von einer Art Castingsystem bei Konzerten der Band sowie Soloauftritten des Sängers. Schließich begann auch die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den 60-Jährigen zu ermitteln. In Litauen wurden die durch die Irin Shelby Lynn ausgelösten Ermittlungen schon nach kurzer Zeit wieder fallen gelassen. Auch in Berlin wurde das Verfahren gegen Lindemann nun offiziell eingestellt. 

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Das Statement der Staatsanwaltschaft

Für die Vorwürfe gegen den Sänger sieht die Staatsanwaltschaft keine Beweise. Der Tatverdacht sei demnach nicht hinreichend. Man habe sämtliche verfügbaren Hinweise ausgewertet und sei nun zu diesem Schluss gekommen. Die Ermittlungen haben „keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass der Beschuldigte gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen, diesen willensbeeinflussende oder -ausschaltende Substanzen verabreicht oder gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ein Machtgefälle ausgenutzt hat, um diese zum Geschlechtsverkehr zu bewegen“.

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Lindemann selbst gab nach Wochen des Schweigens nun ein Statement zu den Entwicklungen ab. Auf Instagram schrieb er: „Ich danke allen, die unvoreingenommen das Ende der Ermittlungen abgewartet haben.“ Der Rocker ist erleichtert über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Auch Fans können nun wieder hoffen, dass die beliebte Band die schwere Zeit überwinden und wieder performen wird. Es wurde zudem erwähnt, dass die angeblich betroffenen Frauen nie Strafanzeige erstattet, sondern sich auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens lediglich an Medien gewandt haben.

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Auch Kayla Shyx wurde vernommen. Jedoch habe sie hauptsächlich Schilderungen von Dritten wiedergegeben und zudem nichts strafrechtlich Relevantes vortragen können. Zudem haben keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgelegen: „Auch im Übrigen ergaben sich aus den Unterlagen keine Hinweise auf eine etwaige unfreiwillige Einnahme von Betäubungsmitteln oder nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, beziehungsweise sexuelle Handlungen im widerstandsunfähigen Zustand.“