Allein im Jahr 2023 sind in Deutschland über 2.800 Menschen bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Deshalb gibt es immer wieder neue Regeln und Pflichten für Autofahrer und Hersteller, die den Straßenverkehr noch sicherer machen sollen. Dazu zählt auch eine neue Regelung, die in diesem Sommer in Kraft treten wird.
Schon im November 2019 wurde die zugehörige EU-Verordnung veröffentlicht. Anschließend wurden vier Zeitstufen festgelegt, die bestimmen, welche Pflicht ab wann greifen soll. Am 7. Juli wird die erste Neuerung, die alle Autofahrer und vor allem Autobauer betrifft, in Kraft treten.
Autofahrer erhalten zahlreiche Assistenzsysteme in Neuwagen
Dann wird nämlich unter anderem der Rückfahrassistent obligatorisch. „Zusammenstöße mit hinter dem Fahrzeug befindlichen Personen und Objekten“ sollen durch die hilfreiche Technik verhindert werden. In allen Neuwagen muss das System dann verbaut sein. Bisher galt es lediglich als Zusatzoption. Ab dem 7. Juli ist ein solcher Rückfahrassistent in allen neu zugelassenen Wagen verpflichtend. Eine Nachrüstpflicht für bereits zugelassene Wagen soll es aber nicht geben. Neben dem Rückfahrassistenten werden unter anderem auch ein Abbiegeassistent, ein Kollisionswarner, ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner und eine Blackbox zur Datenaufzeichnung bei Unfällen obligatorisch.
Kauft man ein Auto, welches schon früher seine Typzulassung erhalten hat, kann es sein, dass noch nicht alle Systeme verbaut wurden. Experten raten deshalb dazu, diese selbst nachrüsten zu lassen, da man so den Wiederverkaufswert steigert und zudem etwas zur Sicherheit beiträgt. Die Assistenzsysteme müssen vom Hersteller verbaut werden. Somit droht den Autokäufern keinerlei Strafe, wenn sie einen Wagen fahren, der älter ist und noch ohne diese Extras eine Zulassung erhalten hat.