Die Bundesregierung möchte die Rente gerechter gestalten. Deshalb wird aktuell an einer Reform gearbeitet, die zahlreiche neue Regeln mit sich bringen wird. Unter anderem steht die Doppelbesteuerung im Mittelpunkt.
Seit 2005 wurde das Rentensystem schrittweise abgeändert. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass manche Rentner von einer Doppelbesteuerung betroffen sind. Das wird nicht länger geduldet und die Regierung will hier dringend Nachbesserungen vornehmen. Der Bundesgerichtshof hat genau festgelegt, wie eine Doppelbesteuerung berechnet werden muss. Nun möchte man mit einem sogenannten Wachstumschancengesetz dagegen vorgehen.
Diese Änderungen stehen bereits fest
Zudem kann man bereits seit dem 1. Januar 2023 seine Rentenbeiträge zu 100 Prozent steuerlich absetzen. Diese Regelung wurde zwei Jahre früher als geplant umgesetzt und macht eine Doppelbesteuerung künftig nahezu unmöglich. Wann genau das Wachstumschancengesetz durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, ist noch unklar.
Was allerdings schon feststeht, ist die Änderung der Altersgrenze. Diese wurde für die reguläre Altersrente auf 66 Jahre angehoben. Das gilt für alle, die 1958 geboren wurden und in diesem Jahr ihren 65. Geburtstag feiern. Bis 2031 soll die Grenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten fällt zudem weg.
Wer zusätzliche Einkünfte hat, dessen Rente wird nicht mehr gekürzt. Des Weiteren steigt die Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen Erwerbsminderung auf 35.650 Euro. Auch der Mindest- und Höchstbetrag für eine freiwillige Versicherung hat sich verändert. Mindestens müssen hier 96,72 Euro gezahlt werden und höchstens 1357,80 Euro im Monat.