Änderung für das Mindesthaltbarkeitsdatum geplant

Was Kunden jetzt wissen müssen.

05.04.2023, 10:05 Uhr
Änderung für das Mindesthaltbarkeitsdatum geplant
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Auf fast allen Lebensmitteln ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum zu finden. Wer im Supermarkt nach Wurst, Käse oder Joghurt sucht, der wirft schnell noch einen Blick auf den Aufdruck. Schließlich möchte man keine Ware erwischen, die bereits in wenigen Tagen abgelaufen ist.

Doch eigentlich handelt es sich gar nicht um ein Ablaufdatum. Oft sind die Lebensmittel auch danach noch genießbar. Es wird lediglich die Mindesthaltbarkeit angegeben. Allerdings wird immer wieder bemängelt, dass dadurch viele Produkte eine zu kurze Lebensdauer haben. Deshalb wird nun eine Änderung gefordert.

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Zu viele Lebensmittel werden weggeworfen

Die EU-Kommission möchte sich dafür einsetzen, dass weniger Lebensmittel in die Tonne wandern. Viele Produkte werden sofort nach Ablauf des MHDs weggeschmissen. Doch oft hätte man die Ware noch verzehren können. Insgesamt 6,5 Millionen Tonnen Lebensmittel werden jährlich von Privathaushalten entsorgt.

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Neben dem MHD soll es deshalb künftig einen zusätzlichen Hinweis geben. Auf bestimmten Produkte wären dann die Worte „Oft länger gut“ zu finden. Somit sollen die Kunden dazu angeregt werden, selbst zu testen, ob die Lebensmittel noch essbar sind. Der Vorschlag bekam jedoch schon reichlich Gegenwind. Insbesondere bei Konserven oder Tiefkühlkost können die Kunden kaum testen, wie es um den Inhalt steht. Den besagten Hinweis verpflichtend zu machen, sei keine gute Idee, weil „Verbraucher eben nicht bei allen Lebensmitteln riechen, schmecken oder probieren, ob etwas noch ‚gut‘ ist“, erklärt Peter Loosen vom Lebensmittelverband Deutschland. Der Hinweis solle deshalb freiwillig sein. Noch fand keine Einigung statt, allerdings hofft man, einen Weg zu finden, die Kunden dazu anzuregen, weniger Lebensmittel wegzuwerfen.

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