Ab Oktober: Lauterbach gibt neue Corona-Regeln bekannt

Das steht im neuen Infektionsschutzgesetz.

27.08.2022, 00:07 Uhr
Ab Oktober: Lauterbach gibt neue Corona-Regeln bekannt
IMAGO / epd
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Kürzlich wurde das neue Infektionsschutzgesetz vorgestellt. Ab Oktober sollen neue Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus gelten. Zumindest stehen den Ländern einige Maßnahmen zur Verfügung, die auf das Infektionsgeschehen angepasst werden müssen.

Der Plan der Bundesregierung sickerte vor wenigen Wochen bereits durch. Nun präsentierte Karl Lauterbach das finale Ergebnis. Demnach gilt von Oktober bis Ostern eine FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn und im Flieger. Kinder von 6 bis 14 Jahren und Personal müssen lediglich eine medizinische Maske tragen. Die Masken- und Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern bleibt ebenfalls bestehen.

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Länder können selbst entscheiden

Den Ländern stehen je nach Lage weitere Einschränkungen zur Verfügung. Es kann eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie dem Personennahverkehr eingeführt werden. In der Gastronomie sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es Ausnahmen für Getestete geben. Ausnahmen für Geimpfte und Genesene sind ebenfalls möglich. Zudem kann eine Testpflicht in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern eingeführt werden.

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In der Schule darf die Maskenpflicht, wenn dann nur ab dem 5. Schuljahr gelten und wenn sonst kein Präsenzunterricht möglich wäre. Sollte die kritische Infrastruktur eines Landes in Gefahr sein, kann zusätzlich bei Außenveranstaltungen eine Maskenpflicht eingeführt werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Im öffentlichen Raum kann ein verpflichtender Mindestabstand von 1,5 Metern eingeführt werden und es können wieder Besucherobergrenzen für Veranstaltungen gelten. Das neue Infektionsschutzgesetz gilt bis zum 7. April 2023. Ein erneuter Lockdown wurde ausgeschlossen.

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