Käuferinnen und Käufer eines E-Autos konnten bisher von Fördergeldern profitieren. Zum 1. Januar 2024 sollen die Gelder allerdings in kleinerem Umfang fließen. Kürzlich wurde angekündigt, dass die Förderung zum Kauf eines Elektroautos zum Jahresanfang sinken wird.
Die maximale Umweltprämie für Neufahrzeuge mit Elektroantrieb wird von 6.750 Euro auf 4.500 Euro reduziert. Zudem wird der maximale Nettolistenpreis im neuen Jahr von 65.000 Euro auf 45.000 Euro als Anspruchsgrundlage gesenkt. Wer also ein E-Auto kaufen möchte, sollte sich das Fahrzeug am besten noch in diesem Jahr zulegen.
Das sind die neuen Richtlinien für die Förderung eines E-Auto-Kaufs
Mittlerweile stehen die Fördergelder allerdings nur noch Privatpersonen zu. Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Organisationen haben somit keinen Anspruch mehr auf das Geld. Auch privates Leasing ist nur noch zulässig, wenn man den Wagen nicht beruflich nutzt. Im kommenden Jahr werden Personen, die sich einen neuen Elektrowagen zulegen, der über 45.000 Euro kostet nach der neuen Regelung keine Prämie mehr erhalten.
Bewegt man sich im Preissegment unter der Grenze, kann man dann mit einem staatlichen Zuschuss von 3.000 Euro rechnen, sowie mit einem 50-prozentigem Herstelleranteil in Höhe von 1.500 Euro. Einige Hersteller haben aber angekündigt, auch weiterhin einen höheren Zuschuss zu zahlen. Wirtschaftsminister Habeck hat für das kommenden Jahr nur noch 1,3 Milliarden Euro für die Förderung des E-Auto-Kaufs vorgesehen.