Ab dem 1. September: Digitale Kfz-Zulassung bringt praktische Neuerung

Diese praktische Änderung kommt auf Millionen Bürger zu.

20.08.2023, 16:31 Uhr
Ab dem 1. September: Digitale Kfz-Zulassung bringt praktische Neuerung
Bartolomiej Pietrzyk / Shutterstock.com
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Jeder, der schon mal ein Auto oder Motorrad zum Straßenverkehr zugelassen hat, ist mit der lästigen Prozedur bestens vertraut. Meistens wartet man in völlig überfüllten Wartesälen, bis seine Nummer aufgerufen wird. Für die musste man sich Tage vorher online beim Amt einen Termin buchen.

Dann endlich sitzt man dem Beamten der Zulassungsstelle gegenüber, der feststellt, dass man irgendein dafür nötiges Dokument vergessen hat. Dann ab nach Hause und alles geht von vorne los. Das wird zum Glück ab dem 1. September der Vergangenheit angehören. Der lästige und oftmals sehr zeitraubende Gang zur lokalen Zulassungsstelle kann dann entfallen. 

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Ab diesem Tag wird man in der Lage sein, das gesamte Zulassungsprozedere online zu erledigen. Das Projekt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr namens “i-Kfz“ startet mit der sogenannten „Stufe 4“ ab dem 1. September 2023.

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Der Bundesverkehrsminister erklärt die Neuerung so: "Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren. Wir haben in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger.

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Wir wollen es den Menschen und Unternehmen so einfach wie möglich machen: Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an".

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So einfach wird die Zulassung künftig

Ab dann einfach online anmelden und sofort losfahren. Es gibt nämlich noch mehr Gutes zu berichten: Bisher konnte man zwar an den meisten Zulassungsstellen bereits digital Fahrzeuge zulassen oder anmelden, jedoch musste man danach immer eine Wartefrist abwarten, bis die Stempelplakette mit der Post ankam.

Auch das ist jetzt nicht mehr nötig. Zukünftig kann man sein Fahrzeug direkt nutzen, nachdem man den Online-Prozess abgeschlossen hat. Die nötigen Papiere, wie Zulassungsbescheinigung und die Amtsplaketten werden zwar weiterhin per Post verschickt, jedoch gilt für die folgenden 10 Tage eine Übergangsfrist, in der diese Dokumente nicht nötig sind.

Hier gilt die digitale Zulassungsbescheinigung als temporäres Dokument zur Teilnahme am Straßenverkehr. Allerdings nicht vergessen: Das gilt nur für die ersten 10 Tage. Wer danach ohne Amtsstempel oder der Zulassungsbescheinigung durch die Gegend fährt, riskiert ein Bußgeld.

Dokumente und Informationen braucht man natürlich auch für den Online-Vorgang. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sind folgende Voraussetzungen nötig: Ein Bundespersonalausweis mit Onlinefunktion (eID), ein Smartphone mit der „AusweisApp2“ oder ein passendes Kartenlesegerät und eine IBAN zum Zahlen der nötigen Gebühren.

Zudem noch, wie auch vorher schon, die eVB-Nummer zum Nachweis des Versicherungsschutzes. Wer das alles präsentiert, kann den Gang zur Zulassungsstelle getrost vergessen und sich so viel Stress ersparen.