Im neuen Jahr wird es entscheidende Neuerungen für den Personalausweis sowie den Reisepass geben. Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat, hat die „Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften“ auf den Weg gebracht.
Dahinter verbergen sich jedoch nicht weitere strenge Auflagen und Gänge zum Amt, sondern eine deutliche Vereinfachung für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Beantragung der Dokumente soll künftig nämlich wesentlich schneller und bequemer vonstattengehen. Ab November 2023 sollen bereits erste Behördenautomaten zum Einsatz kommen.
Beantragung soll vereinfacht werden
An diesen Automaten sollen schließlich hoheitliche Dokumente hinterlegt werden. Dort kann man dann den Personalausweis, den Reisepass und elektronische Aufenthaltstitel finden. Dieses neue System ähnelt den Poststationen. Dokumente wie der PIN-Brief landen dann zuerst in einem Fach, für das die Bürger einen Code erhält. Im kommenden Jahr folgt schließlich eine weitere Neuerung. Der PIN-Brief wird dann nicht mehr per Post verschickt, sondern sofort bei der Beantragung des Ausweises ausgehändigt.
Ab November 2024 sollen Hersteller von hoheitlichen Dokumenten zudem die Erlaubnis erhalten, diese per Direktversand an den Antragsteller zu übermitteln. Dieser Service soll kostenpflichtig sein, erspart den Weg zur Behörde oder zum Automaten jedoch gänzlich. Ab Mai 2025 folgt schließlich eine weitere Änderung. Dann sind nur noch digitale biometrische Passbilder erlaubt. Zuerst einmal muss die neue Verordnung jedoch die Zustimmung des Bundesrats erhalten.