Ab 2023: Neue Regelung für Krankmeldungen

Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen.

11.12.2022, 10:06 Uhr
Ab 2023: Neue Regelung für Krankmeldungen
IMAGO / Eibner
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Wer sich im kommenden Jahr krankmelden möchte, der muss sich auf eine entscheidende Änderung einstellen. Denn ab Januar 2023 wird der „gelbe Schein“ abgeschafft. Dann wird die Arbeitsunfähigkeitsbestätigung nur noch in einer digitalen Variante ausgegeben.

Den Arbeitgebern wird die Bescheinigung künftig von der Krankenkasse auf elektronischem Wege übermittelt. Privatversicherte sind vorerst von der Änderung ausgenommen. Die Versicherung wird vorher durch die Arztpraxis über alle Details in Kenntnis gesetzt. "Die Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform fällt ab dem 1. Januar 2023 weg", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

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"Gelber Schein" fällt weg

Bisher mussten Arbeitnehmer ihren Arbeitsgeber schnellstmöglich über ihre Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis setzen. Zahlreiche Betriebe verlangten einen Scan der Bescheinigung per Mail oder das Original per Post. Um diesen Aufwand künftig zu umgehen, wird das neue System eingeführt. Zudem kann so ein enormer bürokratischer Aufwand eingespart werden.

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Es ist allerdings unterschiedlich, ab dem wievielten Tag des Ausfalls eine Krankschreibung abgegeben werden muss. Auch, wenn man bereits in der Arztpraxis gewesen ist, sollte man seinen Arbeitgeber noch einmal telefonisch oder per Mail über den Ausfall informieren. Jedoch muss man sich um keinerlei Dokumente mehr kümmern. Alles Weitere läuft dann über die Krankenkasse. Zu Beginn der Änderung wird möglicherweise noch nicht jede Arztpraxis die Krankschreibung elektronisch übermitteln können, deshalb sollte man vorher unbedingt nachfragen. Zudem erhält man eine schriftliche Bestätigung für die eigenen Unterlagen.

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