Bis zum Jahr 2033 soll in Deutschland der Führerschein im Scheckkarten-Format gang und gäbe werden. Bereits im kommenden Jahr erwartet die Fahrerinnen und Fahrer die erste Umstellung. Betroffen von dieser ersten Anpassung ist die ältere Generation. Denn wer zwischen dem 1. Januar 1953 und 31.12.1958 geboren wurde und einen grauen und rosafarbenen Führerschein besitzt, muss diese bis zum 19. Januar 2022 durch einen Führerschein im Kartenformat ersetzt haben.
Dieser Umtausch ist sogar verpflichtend. Wer weiterhin mit der alten Bescheinigung unterwegs ist und dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro zahlen. Bus- und Lkw-Fahrer begehen sogar eine Straftat, wenn sie keinen neuen Schein im Kartenformat besitzen. Die Umstellung kann im Rathaus, im Landratsamt oder im Kreisverwaltungsreferat beantragt werden. Die Bearbeitungszeit liegt aktuell bei drei bis fünf Wochen.
So kann die Karte beantragt werden:
Der Austausch kostet rund 25 Euro und erfolgt ohne Gesundheitsuntersuchung. Je nachdem, ob man die Zusendung per Post wünscht oder die Schlüsselzahl zusätzlich eingetragen werden soll, kann es zu einem Aufpreis kommen. Zusätzlich zum Antrag ist ein biometrisches Passbild erforderlich. Wer vor dem 1. Januar 1953 geboren wurde, den betrifft die Umstellung allerdings noch nicht. Laut dem „Focus“ haben diese Bürgerinnen und Bürger noch bis 2033 Zeit.
Die Umstellung schreitet anschließend schrittweise voran. Personen, die zwischen dem 1. Januar 1959 und dem 31. Dezember 1964 geboren wurden, sind 2023 betroffen. 1965 bis 1970 kommt bis 2024 an die Reihe. Wer 1971 oder später geboren wurde, der muss sich erst bis zum 19. Januar 2025 um die Umstellung gekümmert haben.