Die Pfandregeln sollen sich im kommenden Jahr verändern. Der Bundestag hat im Mai 2021 eine Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Mittlerweile wurde diese vom Bundesrat bestätigt. Die Änderung führt dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2022 für deutlich mehr Getränke Pfand zahlen müssen.
Eine Pfandpflicht gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Getränkedosen und Plastik-Einwegflaschen. Somit gilt dies neuerdings auch für Obstsäfte. Ausgenommen von der neuen Regelung ist Milch. Diese soll laut dem Fernsehsender „RTL“ erst ab dem Jahr 2024 pfandpflichtig werden. Für Getränke, die bereits vor dem 1. Januar 2022 im Regal standen, gilt eine Übergangsregelung. Diese Flaschen und Dosen dürfen bis zum 1. Juli noch pfandfrei angeboten werden.
Neue Regel für die Umwelt
Einige Konzerne entschlossen sich, die neue Regel schon in diesem Jahr anzuwenden. "Die Ausweitung der Pfandpflicht macht das Pfand für alle Verbraucherinnen und Verbraucher besser verständlich. Denn zukünftig heißt es einfach: Auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen sind 25 Cent Pfand zu zahlen, unabhängig vom Inhalt", erklärte die Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
Ziel der Änderung ist es, dass weniger Flaschen und Dosen einfach in die Natur geschmissen werden und somit die Umwelt verschmutzen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher bringen die Verpackungen so eher wieder in die Supermärkte zurück.