Ab heute, dem 15. März 2021, werden die strengeren Sicherheitsbestimmungen eingeführt. Ab sofort müssen wir beim Online-Shopping auch bei Beträgen bis 150 Euro nachweisen, dass wir der rechtmäßige Inhaber der Kreditkarte sind.
Zwei-Faktor-Authentifizierung wird zur Pflicht
Um Kreditkartenbetrügern das Leben schwer zu machen und Besitzern von Kreditkarten sicheres Bezahlen im Internet zu ermöglichen, muss jeder, der eine Kreditkarte im Internet verwendet, ein Passwort und eine Transaktionsnummer (TAN) verwenden. Diese zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sollen davor schützen, dass man nur mit der Nummer der Kreditkarte und der Prüfziffer nicht mehr viel anfangen kann. Die Kreditkartennummer und die Prüfziffer sind nämlich ziemlich leicht auszuspähen.
Je nachdem, von welcher Bank man die Kreditkarte bekommen hat, ist die technische Umsetzung etwas anders geregelt. Bei einigen Banken erhält man die TAN-Nummer, die man einmalig verwenden kann, per SMS auf die hinterlegte Handynummer. Bei anderen Banken setzt man hingegen auf eine eigene App, mit der man den Kauf bestätigen bzw. den Bezahlvorgang verifizieren kann. Es ist auch möglich, dass man einen Strichcode abfotografieren muss und anschließend einen Code angezeigt bekommt. Bei Geräten mit Fingerabdruck-Sensor oder Gesichtserkennung kann man natürlich eines von diesen Verfahren verwenden, um zu bestätigen, dass man der Inhaber der Kreditkarte ist.