Rund zwei Jahre lang konnte man sich telefonisch von seinem Arzt oder seiner Ärztin krankschreiben lassen. Erstmals wurde diese Regelung im Frühjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt und daraufhin mehrfach verlängert.
Wer sich beispielsweise eine leichte Atemwegsinfektion eingefangen hatte, musste nicht mehr in der Arztpraxis erscheinen, um eine Krankschreibung für den Arbeitgeber zu erhalten. Diese Regelung endet nun. Seit dem 1. Juni müssen Patientinnen und Patienten wieder bei ihrem Arzt vorstellig werden, um das nötige Dokument zu erhalten.
Telefonische Krankschreibung nicht mehr möglich
Darauf einigte sich vorerst der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Sollte sich das Infektionsgeschehen wieder verschlechtern und die Lage es erfordern, so könne man die Regelung erneut in Hotspots oder wenn nötig in der gesamten Bundesrepublik einführen. Unabhängig von Corona soll die Videosprechstunde weiterhin eine Option bleiben.
Die telefonische Krankschreibung wurde von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern genutzt. 80 Prozent aller Arbeitnehmer hielten sie laut einer DAK-Studie aufgrund der verminderten Ansteckungsgefahr sowie der Zeitersparnis für sinnvoll.