Ab 1. Februar: Facebook, Twitter und Co. sollen Nutzer beim BKA melden

Die sozialen Netzwerke klagten bereits gegen das neue Gesetz.

01.02.2022, 15:02 Uhr
Ab 1. Februar: Facebook, Twitter und Co. sollen Nutzer beim BKA melden
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Soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram sollen ihre Userinnen und User ab dem 1. Februar beim BKA melden. Auch Twitter, YouTube und TikTok müssen durch ein neues Gesetz entsprechende Daten an das Bundeskriminalamt weiterleiten.

Ziel ist es, strafbare Handlungen im Internet verfolgen zu können. Das neue Gesetz wurde bereits im Jahr 2020 vom Bundestag beschlossen. Nun tritt es am 1. Februar 2022 in Kraft. Ab sofort müssen demnach Hasskommentare, Terrorismuspropaganda, Bilder und Videos von Kindesmissbrauch sowie Antisemitismus dem BKA gemeldet werden.

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Meta, Google und Twitter klagen gegen das neue Gesetz

Betreffende IP-Adressen und Passwörter sollen an das BKA weitergeleitet und entsprechende Inhalte umgehend entfernt werden. Im Netz kursiert zudem die Meldung, dass auch WhatsApp betroffen sei. Dies ist allerdings nicht korrekt. Das neue Gesetz gilt nämlich nicht für Dienste der Individualkommunikation. „Dienste der Individualkommunikation, insbesondere E-Mail- oder Messenger-Dienste (zum Beispiel WhatsApp) fallen hingegen nicht darunter“, heißt es auf der Website des Bundesamts für Justiz.

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Meta, Google und Twitter protestieren bereits gegen das neue Gesetz und reichten eine Klage beim Verwaltungsgericht in Köln ein. „Wir sind darüber besorgt, dass das Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorsieht“, erklärte ein Sprecher des Unternehmens Twitter. Die „Verpflichtung zur proaktiven Weitergabe von Nutzerdaten“ wurde scharf kritisiert. Bis es zu einem Urteil kommt, müssen vorerst keine Daten weitergegeben werden.

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