Bisher war es so, dass alle, die den Führerschein mit einem Automatik-PKW gemacht haben, später auch nur einen solchen fahren durften. Das Fahren von Autos mit manueller Schaltung war verboten. Ab dem 1. April wird diese Einschränkung für Autofahrer unter bestimmten Voraussetzungen aufgeweicht.
Ab 1. April: Neue Änderung für den deutschen Führerschein
Ab heute ändert sich diese Regelung! Unter bestimmten Voraussetzungen darfst du mit einem explizit für Automatik-PKW ausgestelltem Führerschein auch Autos mit Schaltgetriebe führen, wie „Auto Motor und Sport“ berichtet. Durch diese Anpassung möchte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) die Elektromobilität fördern. In der EU ist diese Regelung übrigens schon seit Jahren gang und gäbe. „möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird“, so das BMVI.
Besitzer eines solchen Automatik-Führerscheins haben also ab April die Möglichkeit, mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu absolvieren. Eine Fahrstunde hat eine Dauer von 45 Minuten. Danach muss die Fahrtauglichkeit in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt erwiesen werden. Wenn du diese Testfahrt erfolgreich absolvierst, darfst du mit deinem Automatik-PKW-Führerschein auch ein PKW mit Schaltgetriebe führen. In deinem Führerschein wird dies dann mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Was sich sonst noch im April alles für dich ändert, haben wir in einem weiteren Artikel zusammengefasst.