Bußgelder drohen allerorten. Speziell in Deutschland existiert ein echtes Dickicht an Gesetzen, Verordnungen und Geboten, die sehr genau vorschreiben, was, wann, wie und wo zu geschehen hat. Zuwiderhandlungen werden traditionell „geahndet“ und werden mit Strafen und Bußgeldern sanktioniert. Eines der Themen, über die es die meisten Streitigkeiten und Diskrepanzen gibt, ist die Nachtruhe. Sie gilt hierzulande ab 22 Uhr und soll sicherstellen, dass es für die Bürger zu nachtschlafender Zeit angemessen ruhig zugeht.
Aus diesem Grund sind die täglichen Aktivitäten ab dieser Zeit einzustellen, die in ihrer Ausübung Lärm oder Erschütterungen erzeugen. Speziell in Wohngebieten wird Lärmbelästigung sehr ernst genommen und kann in besonders schweren Fällen mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Dabei gelten bundeseinheitlich folgende Zeiten:
- An Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit ganztägig
- Wochentags bis einschließlich Samstags gilt die Ruhe von 22 Uhr bis zum nächsten Morgen um 6 Uhr.
- Es existieren kommunale Sondervorschriften für die Mittagsruhe.
Gestattet ist hingegen beispielsweise der Betrieb einer Spül- oder Waschmaschine. Auch andere lautere Geräte wie Mixer oder Staubsauger wären prinzipiell erlaubt, es wird aber empfohlen, im Sinne eines freundlichen Miteinanders, auf den Einsatz solcher Geräte während nachtschlafender Zeit, zu verzichten. Das Rasenmähen ist allerdings ein Klassiker, denn das wird am allerliebsten am Wochenende erledigt. Die Geräte sind mit einem Geräuschpegel von 78 bis 96 Dezibel nicht eben leise und sollten spät abends nicht mehr betrieben werden – auch dann, wenn es im Sommer besonders lange hell ist.
Wer die Ruhezeiten nicht einhält, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen
An Sonn- und Feiertagen ist laute Gartenarbeit generell verboten. Aber auch Aktivitäten, wie zum Beispiel das Bilderaufhängen mit Hammer und Nagel sowie natürlich der Einsatz von Schlagbohrmaschinen ist und bleibt ab 22 Uhr und an Sonntagen ein Tabu. Sowas lässt sich sicher auch früher erledigen. Handwerker achten berufsbedingt in der Regel auf das Einhalten der Ruhezeiten. Ihnen droht ansonsten zusätzlich noch berufliches Ungemach. Dringende Arbeiten an Straßen oder Rohrleitungen, speziell bei Rohrbrüchen im kommunalen Rohrnetz, der Stromversorgung, oder ähnlich wichtige Arbeiten, dürfen hingegen auch nachts durchgeführt werden – das muss der Bürger aushalten.
Ebenso den Klang von Fanfaren von Polizei und Feuerwehr; sie genießen einen Sonderstatus. Bei berechtigten Klagen gegen Krach oder Lärmbelästigung stellen die Städte und Gemeinden Rufnummern zur Verfügung, durch die dann das entsprechende Ordnungsamt tätig wird. In extremen Fällen tritt dann auch die Polizei auf den Plan, speziell in dem Moment, wo sich der „Störer“ allzu renitent zeigt. Im Interesse des Allgemeinwohls (und des eigenen) sollte man anderen sowieso nicht zumuten, was man sich selbst nicht wünscht. Und mit dauerhaftem Streit unter Nachbarn ist ebenfalls niemandem gedient.