41-Jähriger verurteilt: WhatsApp-Status kann strafbar sein

Das Posten mancher Inhalte kann Geld- und Haftstrafen nach sich ziehen.

05.03.2022, 11:17 Uhr
41-Jähriger verurteilt: WhatsApp-Status kann strafbar sein
Diego Thomazini/Shutterstock
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Das Posten eines WhatsApp-Status kann strafbar sein. Das musste nun ein 41-jähriger Mann aus Frankfurt erfahren. Er teilte Inhalte, die ihn nun teuer zu stehen kommen. Eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro wird demnach fällig.

Er teilte ein Hitler-Video in seinem WhatsApp-Status. Der 18-sekündige Inhalt gilt als Volksverhetzung. Denn in dem Clip ist unter anderem zu hören, wie der ehemalige deutsche Diktator sagt: "Ich habe gegen die jüdische Tyrannei gekämpft." Anschließend ist er beim Zeigen des Hitler-Grußes zu sehen. Dazu werden ein goldenes Hakenkreuz sowie die Hakenkreuz-Flagge eingeblendet.

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Hitler-Video in Status gepostet

In Deutschland ist das Teilen dieser Inhalte und Symbole verboten. Bei Verbreitung durch Medien handelt es sich um Volksverhetzung. Der Clip ist 24 Stunden in dem Status des 41-Jährigen abrufbar gewesen. Etwa 75 Prozent der auf seinem Smartphone gespeicherten Kontakte haben das Video sehen können.

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Einer der Kontakte zeigte den Mann nach Entdecken des Clips bei der Polizei an. Der Mann behauptete, dass er sich nichts bei dem Post gedacht und den Text nicht beachtet habe. Da er seinen Fehler einsah und die Tat zudem bereits über zwei Jahre zurückliegt, entschied sich das Gericht für ein mildes Urteil.

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