300 Euro Bußgeld: In diesen Fällen droht die doppelte Strafe für Autofahrer

Autofahrer müssen in Deutschland besonders gewissenhaft sein. Schlimmstenfalls droht sogar ein doppeltes Bußgeld und eine hohe Strafe.

19.02.2024, 11:50 Uhr
300 Euro Bußgeld: In diesen Fällen droht die doppelte Strafe für Autofahrer
Patryk Kosmider/Shutterstock
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Die Teilnahme am Straßenverkehr ist teuer – und zwar in jeder Hinsicht. Zunächst muss man ordentlich Geld auf den Tisch legen, um den Führerschein zu erlangen; quasi als Eintrittskarte. Danach kommt die Anschaffung oder zumindest der Betrieb eines Fahrzeugs, das mit Versicherung und anfälligen Steuern auch kein billiges Vergnügen ist. Wer dann noch für viel Geld getankt hat, kann endlich loslegen - und wird sich wundern! Denn auch kleinere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden unter Umständen richtig heftig. In manchen Fällen kann sich das Bußgeld sogar verdoppeln. Ein Beispiel dafür bietet ein Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt.

Dort verhängte ein Richter ein zweites Fahrverbot gegen den regelwidrig agierenden Autofahrer und verdoppelte auch gleich noch das Bußgeld. Bei diesem Fall ging es ausgerechnet noch um einen selbstständigen Juristen, der bereits aus dem Jahr 2021 zweimal mit einem Bußgeld für einen Abstandsverstoß belastet wurde. Im Jahr 2023 leistete er sich den Verstoß gegen den Mindestabstand ein drittes Mal und erhielt, quasi als Warnschuss, einen Monat Fahrverbot und eine weitere saftige Geldbuße.

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Deshalb müssen sich Autofahrer vor einem doppelten Bußgeld in Acht nehmen

Das hat den betreffenden Fahrer allerdings nicht daran gehindert, sechs Wochen später erneut mit zu dichtem Auffahren auffällig zu werden. Dem Gericht reichte es allerdings jetzt und es verhängte 300 Euro statt der üblichen 160 Euro an Strafe. Auch ein weiteres Fahrverbot wurde gegen den Juristen ausgesprochen – und zwar als Präventionsmaßnahme gegen mögliche weitere Verstöße und als massiven Denkzettel. 

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Das Gericht sah in der getrennten Verhandlung der Verkehrsverstöße keine Benachteiligung des Autofahrers, der offensichtlich sehr beharrlich immer denselben Verstoß beging. Ähnlich hart können Autofahrer bestraft werden, die innerhalb kürzester Zeit mehrfach geblitzt werden. Auch hier ist entscheidend, ob das Gericht die Handlung des zweiten Verstoßes als tatmehrheitig oder tateinheitig einstuft. Im ersteren Fall werden die Verstöße separat behandelt und als zwei unabhängige Delikte gewertet. Somit ergeben sich zwei unabhängige Verfahren mit jeweils eigenen Strafmaßnahmen. 

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Im zweiten Fall besteht ein „einheitlicher Willensentschluss“, wie es juristisch heißt. In diesem Fall führt es dann zu einer einzigen Sanktionierung. Schlussendlich seien diejenigen gewarnt, die durch regelmäßige Geschwindigkeitsverstöße oder auch nur durch auffällig häufiges Falschparken auf sich aufmerksam machen. Neben dem Gericht hat nämlich auch das Ordnungsamt die Möglichkeit, chronische Regelbrecher mit harten, teilweise doppelten Maßnahmen zu belegen. Am besten kurz darüber nachdenken, ob die eingesparte Minute oder die 5 Minuten längere Parkplatzsuche wirklich den Ärger wert sind.