Bis zu 30.000 Euro Bußgeld: Diesen Hinweis auf Kontoauszügen sollten Kunden unbedingt beachten

Bankkunden müssen im Zahlungsverkehr und bei Geldanlagen einige Regeln beachten. Wer einen wichtigen Hinweis ignoriert, riskiert ein hohes Bußgeld.
06.05.2025, 21:57 Uhr
Bis zu 30.000 Euro Bußgeld: Diesen Hinweis auf Kontoauszügen sollten Kunden unbedingt beachten
IMAGO / Joko
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Wer sein Geld in Aktien, auf Tagesgeldkonten oder auch in Kryptowährungen anlegen möchte, hat heutzutage eine riesige Auswahl. Ob Online-Broker, gemanagte Fonds oder günstige Angebote von Banken; wer diversifiziert, wird problemlos fündig. Doch natürlich muss das Vermögen nicht unbedingt in Deutschland angelegt werden.

Es gibt auch die Möglichkeit, Geld auf ein Festgeldkonto bei einer ausländischen Bank zu übertragen. Um ein Bußgeld zu vermeiden, sollte man sich allerdings an die geltenden Regeln und Bestimmungen halten. Unter Umständen ist es nämlich nötig, diesen Prozess bei der Deutschen Bundesbank zu melden.

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Bußgeld vermeiden: Bei Geldanlagen im Ausland sollte man sich an bestimmte Regeln halten

Kunden finden häufig einen entsprechenden Hinweis auf dem Kontoauszug, wenn das Geld ins Ausland überwiesen wurde und gemeldet werden muss. Betroffen sind auch eingehende Zahlungen. Allerdings nur, wenn es sich um 50.000 Euro oder einen entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung handelt. Geldanlagen bei ausländischen Banken müssen außerdem erst gemeldet werden, wenn man einen Vertrag für mindestens 12 Monate abschließt. Hintergrund ist die sogenannte Außenwirtschaftsverordnung.

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So soll unter anderem die deutsche Außenwirtschaftsstatistik ermittelt werden. Die Meldepflicht gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Die Bank oder Sparkasse selbst meldet den Vorgang nicht, sondern weist ihre Kunden lediglich auf die Notwendigkeit hin. Wer diese Pflicht versäumt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Tagesgelder und Festgeldanlagen für weniger als 12 Monate müssen nicht gemeldet werden. Auch wer den Prozess verspätet meldet, muss schlimmstenfalls mit einer Buße rechnen.

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