In Deutschland besteht in zahlreichen Bereichen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen. In diesem Jahr wird eine wichtige Erhöhung freigegeben, die dazu führt, dass Millionen Bürgerinnen und Bürger einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.572 Euro im Jahr erhalten können.
Ende 2023 waren fast 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die Betroffenen benötigen in allen Lebensbereichen Hilfe und Unterstützung, um ihren Alltag meistern zu können. Oft sind es schwere gesundheitliche Einschränkungen, mit denen die Pflegbedürftigen zu kämpfen haben. Deshalb gibt es gleich mehrere Möglichkeiten, um einen Zuschuss oder auch ein monatliches Pflegegeld zu erhalten.

Zuschuss genehmigt: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten bis zu 1.572 Euro
Auch Angehörige, die beispielsweise die Betreuung ihrer Eltern oder Großeltern übernehmen, können von der finanziellen Unterstützung profitieren. Dazu gehört beispielsweise das sogenannte Entlastungsgeld. Dieses Geld können Bedürftige für Betreuungs- und Pflegedienste einsetzen. Jedoch muss man zuerst in Vorkasse gehen und anschließend eine Kostenerstattung beantragen. Bis zum Jahresbeginn war es noch möglich monatlich bis zu 125 Euro von der Pflegeversicherung zu erhalten. Nun wurde der Zuschuss auf 131 Euro im Monat angehoben.
Wer weniger Geld ausgibt, kann den Rest auf den kommenden Monat übertragen. Allerdings muss das Entlastungsgeld für bestimmte Dienste eingesetzt werden und steht nicht zu freien Verfügung. Möglich ist beispielsweise die Beanspruchung einer Kurzzeitpflege oder einer entsprechenden Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen. Der Zuschuss wurde eingeführt, um pflegende Angehörige zu entlasten. Die Betroffenen müssen entsprechende Belege und Rechnungen sammeln und anschließend bei der Pflegekasse einreichen, damit das Geld ausgezahlt werden kann.