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Ab dem 1. Oktober gilt in Deutschland das neue Infektionsschutzgesetz. Ab diesem Datum verlieren viele Geimpfte ihren Status, was entsprechende Folgen nach sich ziehen kann. Denn bis jetzt gilt als vollständig geimpft, wer:
- drei Einzelimpfungen,
- zwei Einzelimpfungen,
- eine Einzelimpfung:
- plus positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung oder
- plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen Sars-CoV-2-Infektion vor der ersten Impfung oder
- plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen Sars-CoV-2-Infektion nach der ersten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein
nachweisen kann.
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Die Änderungen
Ab dem 1. Oktober 2022 ist das jedoch nicht mehr der Fall. Ab dann liegt nur noch ein vollständiger Impfschutz vor, wenn:
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- drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
- zwei Einzelimpfungen:
- plus positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung oder
- plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen Sars-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung oder
- plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen Sars-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung ; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein
vorliegen. Es ändert sich also konkret vor allem für diejenigen etwas, die bis jetzt nur zweimal gegen Corona geimpft sind. Sie gelten ab Oktober nicht mehr als vollständig geimpft.
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