100 Euro geschenkt: Kinderfreizeitbonus ab August

Der Bund veranlasst eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für einkommensschwache Familien.

19.07.2021, 09:38 Uhr
100 Euro geschenkt: Kinderfreizeitbonus ab August
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Die Bundesregierung hat beschlossen Familien mit Nachwuchs einen Freizeitbonus von 100 Euro pro Kind zu zahlen. Das Geld ist für Ferien, Freizeit und Sport bestimmt. Ab August soll der Zuschuss ausgezahlt werden. Es müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit man diese finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen kann.

Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ will der Bund Lernrückstände abbauen, die frühkindliche Bildung stärken sowie Ferien- und Freizeitangebote fördern. Ganze zwei Milliarden Euro stehen dem Land für die Aktion zur Verfügung. Da der Lockdown insbesondere für Kinder und Jugendliche eine echte Herausforderung darstellte, soll es im Rahmen des am 11. Juni beschlossenen Programms einen Freizeitbonus von 100 Euro als Ausgleich geben.

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Sigmund/Unsplash

Das sind die Voraussetzungen:

Familie mit geringem Einkommen erhalten den Zuschuss als Einmalzahlung. Möglich ist dies ab dem Monat August. Dem Bund stehen für die Auszahlung rund 270 Millionen Euro zur Verfügung. Berechtigt sind Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind oder Wohngeld und den Kinderzuschlag erhalten. Auch Familien, denen Leistungen aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes zustehen, haben ein Recht auf die Zahlung des Freizeitbonus.

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Familien, die bereits Kindergeld erhalten, müssen keinen Antrag stellen. Der Bonus wird automatisch auf das Konto überwiesen. Erhält man allerdings nur Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt und ist der Familienkasse noch unbekannt, muss man sich mit einem formlosen Antrag selbst darum bemühen. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

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