Die Karnevalssaison hat begonnen und vielerorts in Deutschland treffen sich erneut Tausende von Menschen, um die Umzüge auf den Straßen zu verfolgen und anschließen feiern zu gehen. Auf den Partys erscheint man natürlich im Kostüm.
Es gibt so gut wie keine Grenzen, wenn es darum geht, sich eine kreative Verkleidung auszudenken. Allerdings sind manche Kostüme in Deutschland verboten. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, der muss sogar mit hohen Geldstrafen rechnen. Teilweise werden bis zu 10.000 Euro fällig. Besonders heikel wird es bei Kostümierungen, die Personen des öffentlichen Dienstes darstellen.
Uniformen, Waffen und Co.
Das betrifft beispielsweise Polizisten, das SEK oder die Feuerwehr. Wer eine solche Kostümierung wählt, der sollte darauf achten, dass klar erkennbar ist, dass es sich nicht um eine echte Uniform handelt. Verwechslungen mit echten Sicherheitsbeamten sollten unbedingt vermieden werden. Symbole wie das Hakenkreuz, die Siegrune oder in manchen Kontexten auch das Keltenkreuz sowie die Triskele gelten hierzulande ebenfalls als verboten.
Wer auf Accessoires zurückgreift, die Waffen darstellen, der muss ebenso darauf achten, dass keine Verwechslungsgefahr besteht. Sonst können Degen, Schwerter und Co. als sogenannte „Anscheinswaffen“ gelten. Wer sich dennoch in der Art verkleidet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem entsprechenden Bußgeld rechnen.